JEDI-CON 2010 Action-Figure-Exclusive

 


 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Version vom 01.03.2009

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1.

Vertragsverhältnis

1.1

Das Vertragsverhältnis für den Besuch der JEDI-CON 2010 (im folgenden Veranstaltung genannt) kommt durch die Anmeldung und vollständige Begleichung des Conbeitrages und nach Zustellung der Anmeldebestätigung durch die Miracle Images Verlags GmbH (im folgenden als Veranstalter bezeichnet) zustande.

1.2

Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen. Ist die Zustellung der Anmeldebestätigung bereits erfolgt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm Tatsachen bekannt werden, die eine zukünftige Verletzung dieser AGB durch den Besucher annehmen lassen.

1.3

Der Besucher kann bis 31.12.2009 schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Dies betrifft den Conbeitrag (jeweils Datum des Poststempels). Nach diesem Termin erfolgt eine Auflösung des Vertragsverhältnisses und die Rückerstattung geleisteter Zahlungen nur bei Absage der Veranstaltung, bei schwerer Krankheit (Attest vom Arzt erforderlich), oder bei Tod des Besuchers. Wird die Veranstaltung abgesagt, erstattet der Veranstalter den Conbeitrag. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

1.4

Das Anbieten und Verkaufen von Waren und Dienstleistungen im Rahmen der JEDI-CON 2010 ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch den Veranstalter gestattet und mit weiteren Entgelten verbunden. Ein genereller Anspruch auf Erteilung einer solchen Genehmigung besteht nicht.


2.


Veranstaltungsänderungen

2.1

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Bedarfsfall den Veranstaltungsort innerhalb Deutschlands zu verlegen.

2.2

Der Veranstalter behält sich Änderungen im Veranstaltungsablauf
(Programmpunkte und Zusammenstellung) vor.

2.3

Der Veranstalter übernimmt für das Erscheinen eines angekündigten Gaststars keine Garantie. Bei Ausfall wird für angemessenen Ersatz gesorgt, sofern dies den Umständen entsprechend möglich ist. Hieraus ergibt sich kein Rücktrittsrecht für den Besucher.


3.


Sicherheitsmaßnahmen

3.1

Um die Sicherheit aller Anwesenden und den einwandfreien Ablauf aller Programmpunkte gewährleisten zu können, sind folgende Punkte uneingeschränkt zu befolgen:

 

a) Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist immer Folge zu leisten.

 

b) Das Mitbringen von Waffen, pyrotechnischen Gegenständen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist strengstens untersagt. Diese Regelung trifft auch dann zu, wenn es sich bei den bezeichneten Gegenständen um Bestandteile eines Kostüms, eine Requisite o. Ä. handelt. Gegenstände, die potentiell dazu geeignet sind, anderen Personen Schaden zuzufügen, sind beim Einlass unaufgefordert dem Aufsichtspersonal anzuzeigen.

 

c) Das Mitbringen von Substanzen, die gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen, ist strengstens untersagt.

 

d) Werbung für politische, religiöse und weltanschauliche Organisationen ist strengstens untersagt.

3.2

Bei Verstoß gegen Abschnitt 3.1 erfolgt der sofortige Verweis von der Veranstaltung. In diesem Fall entfällt der Anspruch auf die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

3.3

Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, Taschenkontrollen durchzuführen, um die Einhaltung der Abschnitte 3.1 und 5.3 sicherzustellen.

3.4

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Werbung jeglicher Art ohne Angabe von Gründen zu untersagen.

3.5

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese für sich oder andere eine Gefahr darstellen, den reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gefährden oder sich ungebührlich benehmen.


4.


Haftung

4.1

Der Veranstalter haftet ausschließlich für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

4.2

Für Sach-, Personen- und Vermögensschäden ist der Verursacher uneingeschränkt haftbar.

4.3

Der Veranstalter übernimmt keine, über seine allgemeine Sorgfalts- und Verkehrssicherungspflicht hinausgehende, Verantwortung gegenüber minderjährigen oder anderen, in ihrer Entscheidungsfähigkeit eingeschränkten Personen.


5.


Audiovisuelle Aufzeichnungen

5.1.

Als audiovisuelle Aufzeichnungen im Sinne dieser AGB gelten sämtliche Aufzeichnungsformen in Wort, Ton und Bild.

5.2.

Das Anfertigen von audiovisuellen Aufzeichnungen jeglicher Art ist grundsätzlich gestattet, sofern dadurch der reibungslose Ablauf der Veranstaltung nicht gestört wird.

5.3

Der Veranstalter behält sich vor, das Anfertigen von audiovisuellen Aufzeichnungen bei Teilen der Veranstaltung zu untersagen. Bei Nichtbeachtung kann der Verweis aus den Veranstaltungsräumlichkeiten erfolgen.
Liegen dieser Einschränkung zudem Vertragsvereinbarungen mit den anwesenden Gaststars zugrunde (vor allem im Bereich Videoaufnahmen), haftet der Verursacher bei Nichtbeachtung zusätzlich für den entstandenen Schaden (z.B. vorzeitiger Abbruch eines Gaststar-Auftritts).

5.4

Hier gelten sinngemäß die Erläuterungen aus Abschnitt 3.2

5.5

Die Verwendung von audiovisuellen Aufzeichnungen für kommerzielle Zwecke bedarf in jedem Fall der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter.
Bei erteilter Genehmigung erhält der Veranstalter nach Veröffentlichung eine entsprechende Information und jeweils zwei Belegexemplare (bei Printmedien). Die Veröffentlichung audiovisueller Aufzeichnungen in elektronischen Netzen auch zu nicht kommerziellen Zwecken bedarf generell der schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Zuwiderhandlungen werden privat- und strafrechtlich verfolgt.

5.6

Veranstaltungsspezifische Logos, Symbole, Schriften und sonstige Erzeugnisse sind urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Lucasfilm Ltd.
Der Missbrauch wird privat- und strafrechtlich verfolgt.


6.


Sonstiges

6.1

Die Ungültigkeit einzelner Vereinbarungen in dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ungültige Vereinbarungen werden im beiderseitigen Einvernehmen durch gültige ersetzt, die getroffen worden wären, wenn die Ungültigkeit den Vertragspartnern bekannt gewesen wäre.

6.2

Zusätzliche Vereinbarungen außerhalb dieser AGB nur in Schriftform.

6.3

Wandelung und Minderung sind generell ausgeschlossen.

6.4

Gerichtsstand ist Augsburg, Deutschland.

 

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Termin

03.04. - 05.04.2010
Maritim Hotel, Düsseldorf
Germany

Hotline

Miracle Images
Verlags GmbH
Klausstraße 15
D-86167 Augsburg
T.: +49 (0)821 7291-666
F : +49 (0)821 7291-667
E-Mail: info@jedi-con.de

OSWFC

Offizieller STAR WARS™ Fan-Club. Mehr Infos unter www.oswfc.de

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